Der Mobile Sonderpädagogische Dienst (MSD)
Allgemein
Der Mobile Sonderpädagogische Dienst berät und diagnostiziert in den folgenden sonderpädagogischen Förderschwerpunkten:
– Lernen
– Soziale und emotionale Entwicklung
– Sprache
Von wem kann eine Beratung ausgehen und wer kann sie anfordern?
– Kindergärten
– Eltern
– Schulen
Alle Beteiligten sollten vorher miteinander sprechen. Die Anforderung erfolgt mit einem Formular durch die zuständige Regelschule.
Wann ist eine Beratung durch unserer Kolleginnen und Kollegen sinnvoll?
Bei Kindergartenkindern,
…die in ihrer Entwicklung umfassend und schwerwiegend beeinträchtigt sind.
…die schon über einen längeren Zeitraum Förderung Frühförderung, Ergotherapie, Logopädie usw.) erhalten und nur geringe Fortschritte gemacht haben.
…die die Anforderungen der Grundschule mit großer Wahrscheinlichkeit nicht erfüllen können.
Bei Schulkindern,
…die in der Grundschule/Oberschule bei Ausschöpfung aller möglichen Fördermaßnahmen die Anforderungen nicht erfüllen können und ständig überfordert sind.
…die besondere (sonderpädagogische) Hilfen beim Lernen brauchen.
Wie läuft eine Beratung ab?
Am Beratungstermin an der Regelschule und/oder im Kindergarten wird das Kind im Unterricht bzw. bei der Beschäftigung beobachtet, mit den Lehrern bzw. Erziehern gesprochen und bei Bedarf oder Wunsch kann auch mit den Eltern gesprochen werden.
Das Ziel einer Beratung ist eine Empfehlung, ob bei dem betreffenden Kind das Überprüfungsverfahren zu Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs eingeleitet werden soll oder nicht. Es werden Hinweise gegeben, welche Maßnahmen evtl. noch ergriffen werden können, um dem Schulanfänger oder Schüler zu helfen, bzw. welcher Förderschwerpunkt noch in Betracht gezogen werden könnte.
Soll der Schüler überprüft werden, füllt die zuständige Grundschule (bei Schulanfängern in Zusammenarbeit mit dem Kindergarten) oder die Oberschule mit den Eltern eine Dokumentation aus, die von ihnen mit unterschrieben werden muss.
Dazu gehören, wenn möglich oder vorhanden, Gutachten von Ärzten, Psychologen, Therapeuten usw.
Diagnostik
Vom Landesamt für Schule und Bildung, Standort Leipzig, bekommt unser Förderzentrum dann den Auftrag, die Diagnostik in den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale/soziale Entwicklung und Sprache durchzuführen.
Überprüfung von Schulanfängern
Die Überprüfung findet jährlich in einer Woche im März oder April an unserer Schule statt. Täglich werden vier „Beschäftigungen“ in der Gruppe oder allein absolviert, um zu sehen, wo die Stärken und Schwächen der Kinder liegen. Im Anschluss stehen dann Gespräche mit den Eltern an.
Frage: Kann das Kind die Anforderungen der Grundschule erfüllen, braucht es bestimmte oder besondere Unterstützung oder besteht sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen und das Kind sollte in eine Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen eingeschult werden?
Überprüfung von Schulkindern
Die Überprüfung von Schulkindern findet an der meldenden Schule oder als probeweise Unterrichtung in einer Klasse unserer Schule statt. Dies kann im Rahmen einer Hospitationen im Unterricht, einer Einzelüberprüfung oder eines Einzelgesprächs geschehen. Im Anschluss können dann die Gespräche mit Lehrern und Eltern stattfinden.
Nach der Überprüfung werden alle Ergebnisse in einem Gutachten zusammengefasst. Damit und mit der daraus resultierenden Empfehlung werden die Eltern in einem Förderausschuss bekannt gemacht. Sie haben die Möglichkeit, ihre Meinung dazu und ihre Vorstellungen zu dokumentieren.
Alle Unterlagen gehen dann an das Landesamt für Schule und Bildung, Standort Leipzig, wo die Entscheidung über die weitere Schullaufbahn des betreffenden Kindes gefällt wird. Die Eltern erhalten einen Schulfeststellungsbescheid.
Inklusion
Inklusionsschüler werden durch die Lehrer unserer Schule in verschiedenen Schularten betreut.